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Impressum
Alanda
Hotel & Restaurant
Große Brüderstrasse 7/8
39615 Seehausen
Tel.: 039386 / 7977 - 0
Fax: 039386 / 7977 - 29
www.hotel-alanda.de
LOHGA gemeinnützige Integrationsgesellschaft mbH
Sitz : Osterburg
HRB 9107 /Amtsgericht Stendal
Geschäftsführerin: Regina Bahlke
Gesellschafter: Lebenshilfe Osterburg gemeinnützige Gesellschaft mbH
Str.Nr.108/115/90172
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I. Geltungsbereich
II.Vertragsabschluss -Partner, Haftung, Verjährung
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
V. Mitbringen von Speisen und Getränken
VI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
VII. Verlust o. Beschädigung mitgebrachter Sachen
VIII. Haftung des Kunden für Schäden
IX. Schlussbestimmungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Versammlungs-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels/Restaurant zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels/Restaurant.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume sind untersagt.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dieses vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II.Vertragsabschluss -Partner, Haftung, Verjährung
1.Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel/Restaurant zustande; diese sind die Vertragspartner.
2.lst der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel/Restaurant eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
3.Das Hotel/Restaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel/Restaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels/Restaurant beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels/Restaurant beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels/Restaurant beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels/Restaurant steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels/Restaurant auftreten, wird das Hotel/Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel/Restaurant rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4.Alle Ansprüche gegen das Hotel/Restaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels/Restaurant beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.Das Hotel/Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel/Restaurant zugesagten Leistungen zu erbringen.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistung vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels/Restaurant zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels/Restaurant an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.Rechnungen des Hotels/Restaurant ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel/Restaurant kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel/Restaurant berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel/Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 4.Das Hotel/Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5.ln begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel/Gaststätte berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6.Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels/Gaststätte aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Kunden (Stornierung)
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel/Gaststätte geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels/Restaurant zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2.Sofern zwischen dem Hotel/Restaurant und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder Schadensersatzansprüche des Hotels/Restaurant auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel/Restaurant ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche von dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
4.Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
5.Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hot/Restaurant berechtigt, bei einem Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
6.Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr.3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel/Restaurant. In diesen Fällen wird in Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VI. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1.Soweit das Hotel/Restaurant für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel/Restaurant von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2.Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels/Restaurants bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störung oder Beschädigung an den technischen Anlagen des Hotels/Restaurants gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel/Restaurant diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel/Restaurant pauschal erfassen und berechnen.
3.Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels/Restaurants berechtigt, eigene Telefone-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4.Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels/Restaurant ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5.Störungen an vom Hotel/Restaurant zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitig. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel/Restaurant diese Störungen nicht zu vertreten hat.
VII. Verlust o. Beschädigung mitgebrachter Sachen
1.Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel/Restaurant. Das Hotel/Restaurant übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels/Restaurants. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2.Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel/Restaurant berechtig. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel/Restaurant berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel/Restaurant abzustimmen.
3.Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel/Restaurant die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel/Restaurant für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
VIII. Haftung des Kunden für Schäden
1.Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2.Das Hotel/Restaurant kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kaution, Bürgschaften) verlangen.
IX. Schlussbestimmungen
1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen solle schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Vorraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4.Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Seehausen, 18. September 2009
R. Bahlke
Geschäftsführerin
Im Interesse eines angenehmen und gelungenen Aufenthaltes in unserem Haus
bitten wir alle Gäste folgende Punkte zu beachten:
- 1. Mit Rücksicht auf andere Gäste möchten wir Sie bitten, sich von 22.00 Uhr bis 6.30 Uhr im Hotel ruhig zu verhalten, damit die gewünschte Nachtruhe nicht gestört wird.
- 2. Die Zimmer können am Anreisetag um 15.00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag bitten wir Sie, die Zimmer bis 11.00 Uhr zu verlassen.
- 3. Wir empfehlen Ihnen, bei Anreise und Abreise mit der Hausleitung eine Zimmerbegehung durchzuführen, um eventuelle Missverständnisse wegen aufgetretener Schäden zu vermeiden. Bei aufgetretenen Schäden gilt unsere Geschäftsordnung.
- 4. Sollte sich bei Anreise Ihr Zimmer in nichtzufriedenstellendem Zustand befinden, bitten wir, dies umgehend der Hausleitung zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
- 5. Bitte achten Sie darauf, dass Mobiliar nicht aus den Zimmern herausgetragen wird (z.B. Stühle und Decken).
- 6. Von unseren Kunden verursachte Schäden im Hause werden direkt vor Ort mit der Hausleitung geklärt. Hier gilt unsere Geschäftsordnung.
- 7. Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot in unserem Hause. Beachten Sie bitte auch, dass sich in den Zimmern Rauchmelder befinden. Sollten Sie gegen das Rauchverbot verstoßen oder die Rauchmelder manipulieren und damit einen Alarm auslösen, werden Sie mit den Kosten veranlagt.
- 8. Machen Sie sich bitte mit der Brandschutzordnung vertraut, die sich ebenfalls in der Gästeinformation befindet.
- 9. Sollten Sie gegen die Regelungen in unserer Hausordnung verstoßen, ist die Hausleitung berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
Osterburg, 18. September 2009
